Teilnehmerinformation:
die OÖ. Landesregierung hat eine Novelle zum OÖ. Hundehaltegesetz beschlossen, die mit 1. September 2021 in Kraft tritt.
Eine sogenannte „Rassenliste“ konnte glücklicherweise verhindert werden. Allerdings wird großer Wert auf eine bessere Ausbildung der Hundehalter gelegt, sodass der erforderliche Vortrag für die Sachkunde von mindestens 3 Stunden auf 6 Stunden erhöht wird, wobei sich dieser wiederum in zwei Teile – Tierarzt und Hundetrainer – gliedert. Neu ist auch, dass im Anschluss an den Vortrag vom Teilnehmer ein Test abgelegt werden muss. Die Einhaltung, sowohl der Ausbildungsinhalte, als auch der zeitlichen Abfolge, wird vom Amt der OÖ. Landesregierung kontrolliert werden.
Die Sachkundevorträge können, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, nach wie vor von unseren Ausbildungsvereinen angeboten werden. Um detaillierter zu informieren, sowie die Interpretation der ausgearbeiteten Unterlagen vorzustellen, halten wir am Montag, 6. September 2021 eine Informationsveranstaltung im Gasthaus Hoftaverne in 4081 Hartkirchen, Kirchenplatz 4, ab.
Diese Informationsveranstaltung beginnt um 14.30 Uhr mit dem Bereich der Tierärzte und um 17.30 Uhr für die Hundetrainer.